Trauer

Urne zu Hause aufbewahren
Was erlaubt ist und was wir für Sie tun können

Urne zu Hause aufbewahren – ist das in Deutschland erlaubt? Was in Rheinland-Pfalz seit 2025 möglich ist und was in Hessen & Baden-Württemberg gilt.

6 Min. Lesezeit
Urne zu Hause auf einem Sideboard

Um das geht es

Die Urne zu Hause behalten – darf man das? Wir erklären die aktuelle Rechtslage und zeigen Ihnen Wege, Nähe zu bewahren.

Kurzantwort: Bei uns in Deutschland gilt grundsätzlich der Friedhofszwang. Eine Urne dauerhaft zu Hause aufzubewahren, ist in den meisten Bundesländern nicht erlaubt. Eine Ausnahme bildet neben Bremen auch Rheinland-Pfalz – dort dürfen Sie die Urne seit dem 27. September 2025 unter bestimmten Voraussetzungen mit nach Hause nehmen. Wenn Sie sich an einen unserer Standorte in Mainz, Ludwigshafen am Rhein oder Kaiserslautern wenden, gehen wir die Schritte gerne gemeinsam mit Ihnen durch. In Hessen und Baden-Württemberg gilt der Friedhofszwang weiterhin – aber auch in diesen Bundesländern gibt es Möglichkeiten für eine Trauerphase.

Warum dieser Wunsch zählt

Eine geliebte Person aus den Händen zu geben und an einem Ort zur Ruhe zu wissen, der nicht das eigene Zuhause ist – das fällt vielen Menschen schwer. Wir kennen das aus unseren zahlreichen Beratungsgesprächen.

Dieser Wunsch ist also nicht ungewöhnlich. In den Niederlanden, in der Schweiz und in vielen anderen europäischen Ländern wird diesem Wunsch seit Langem mit Selbstverständlichkeit begegnet. In Deutschland ist die Rechtslage anders. Wir sagen Ihnen offen, was möglich ist und was nicht – und suchen mit Ihnen einen Weg, der zu Ihrer Situation passt.

Die Rechtslage in Deutschland

In Deutschland gibt es den sogenannten Friedhofszwang – manche kennen ihn auch als Bestattungspflicht. Das bedeutet: Auch nach einer Feuerbestattung muss die Urne an einem dafür vorgesehenen Ort beigesetzt werden. Das kann ein Friedhof sein, ein Bestattungswald, eine See- oder eine Naturbestattung. Die Urne dauerhaft im Wohnzimmer stehen zu lassen, ist in den meisten Bundesländern eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Die gute Nachricht: Es bewegt sich etwas. Eine Forsa-Studie aus dem Jahr 2025 zeigt, dass knapp ein Viertel der Befragten sich für die eigene Bestattung Formen wünscht, die heute noch nicht überall erlaubt sind – darunter auch die Urne zu Hause. Wir merken das auch in unseren Beratungen. Und wir nehmen es ernst.

In Rheinland-Pfalz: ein neuer Weg seit September 2025

An unseren Standorten Mainz, Ludwigshafen am Rhein und Kaiserslautern gilt seit dem 27. September 2025 etwas, das es in Deutschland zuvor nirgendwo gab: Sie dürfen die Urne dauerhaft zu Hause aufbewahren – wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Konkret heißt das: Die verstorbene Person muss diesen Wunsch zu Lebzeiten schriftlich festgehalten haben, in einer sogenannten Totenfürsorgeverfügung. Beide Personen – die verstorbene und diejenige, die sich um die Bestattung kümmert – müssen ihren Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz haben oder gehabt haben. Die Urne muss würdevoll und sicher verwahrt werden. Und es braucht eine behördliche Genehmigung.

Das klingt nach viel Papier, ist in der Praxis aber überschaubar. Wir bei Hornauer kennen die Schritte und gehen sie gemeinsam mit Ihnen durch – wenn Sie möchten, schon weit im Voraus bsw. In einem Vorsorgegespräch, sodass für Ihre Familie später nichts dem Zufall überlassen bleibt.

Übrigens: Das neue Gesetz erlaubt in Rheinland-Pfalz auch andere Wege, die viele Familien als tröstlich empfinden – etwa die Beisetzung im eigenen Garten, einen Erinnerungsdiamanten aus der Asche, eine Bestattung in Rhein, Mosel, Saar oder Lahn, oder eine Tuchbestattung ohne Sarg. Sprechen Sie uns einfach an, wenn Sie mehr darüber wissen möchten.

In Hessen: mehr Zeit, aber keine Urne dauerhaft zu Hause

An unseren Standorten Darmstadt, Wiesbaden und Offenbach am Main hat sich die Rechtslage 2025 ebenfalls verändert – allerdings weniger weitreichend. Am 30. September 2025 hat der hessische Landtag ein neues Friedhofs- und Bestattungsgesetz beschlossen. Am Friedhofszwang wurde festgehalten: Die Urne darf in Hessen nicht dauerhaft zu Hause bleiben.

Eine Sache hat sich aber spürbar zum Positiven verändert: Die Bestattungsfrist wurde von vier auf zehn Tage verlängert. Das mag zunächst nach einer formalen Änderung klingen, ist in Wirklichkeit aber ein großes Geschenk. Zehn Tage Zeit – das bedeutet, dass Sie die Urne nach der Einäscherung mit nach Hause nehmen können und niemand Sie hetzt. Sie haben Raum, um das, was Sie tun möchten, in Ruhe zu tun.

In Baden-Württemberg: unveränderte Regeln, aber viele Möglichkeiten

An unseren Standorten Mannheim und Heidelberg gilt weiterhin das, was lange überall in Deutschland galt: Die Urne darf nicht dauerhaft zu Hause aufbewahrt werden, der Friedhofszwang ist in Baden-Württemberg unverändert.

Das heißt aber nicht, dass es keine Wege gibt.

Eine Urne auf dem Sideboard im Eingangsbereich
Eine Baumurne die für eine Trauerzeit zwischen Kremation und Beisetzung zu Hause stehen kann.

Was möglich ist, um Nähe zu bewahren

Die Urne darf nach Hause kommen. Dieser Punkt überrascht viele Familien: Auch wenn die dauerhafte Aufbewahrung in Hessen und Baden-Württemberg nicht erlaubt ist – in der Zeit zwischen Einäscherung und Beisetzung darf die Urne mit nach Hause.
Die Urne kann in dieser Zeit bei Ihnen auf dem Kaminsims stehen, am Küchentisch, im Schlafzimmer, in einer stillen Ecke.

Lassen Sie sich Zeit – wirklich. Wir kennen die Fristen in jedem Bundesland und behalten sie für Sie im Blick. Wenn Sie in Hessen wohnen, haben Sie seit 2025 bis zu zehn Tage.

Ein Ritual, das hilft. Manchmal hilft es, einen Moment bewusst zu gestalten, bevor die Urne ihren Weg geht. Das kann ein kleines Familienritual sein – Musik, Erinnerungen, Worte oder Schweigen. Eine Form, die viele unserer Familien sehr berührt, ist das Verbindungsband, ein Ritual aus den Niederlanden, bei dem jede Person ein Stück eines Bandes mitnimmt, das mit dem Sarg oder der Urne verbunden war. Wenn Sie das interessiert, fragen Sie uns – wir haben einen eigenen Artikel dazu und vor allem viel Erfahrung in der Durchführung.

Etwas, das Sie immer bei sich haben dürfen. Auch wenn die Urne irgendwann ihren Weg geht – es muss nichts ganz weggehen. Ein Anhänger, ein Ring, ein Armband, in das ein kleiner Teil der Asche eingearbeitet wird: Das ist in ganz Deutschland möglich. Manche tragen es jeden Tag, manche nur an bestimmten Tagen. Manche legen es in eine Schublade und wissen einfach, dass es da ist. Auch das ist eine Form, weiterhin verbunden zu sein.

Ein Ort, der nicht weit ist. Vielleicht ist nicht die Urne im Wohnzimmer das, was Sie wirklich suchen – sondern ein Ort, der sich vertraut anfühlt. Ein Baum im Bestattungswald, an dem sich gut sitzen lässt. Ein Grab, das auf dem Heimweg liegt und an dem Sie spontan vorbeischauen können. Eine Naturbestattung an einem Platz, an dem Sie früher gemeinsam waren. Wir kennen die Orte in unseren Regionen gut und helfen Ihnen, den zu finden, der sich nach Ihnen anfühlt – nicht nach Vorschrift.

Wenn Sie unsicher sind, was bei Ihnen möglich ist; Rufen Sie uns an oder kommen Sie vorbei.

Trauerfeier mit Urne in der Kirche
Trauerfeier mit Urne in der Kirche